Strahlenschutz

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen ?berblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Die Aufl?sung eines für den Umgang mit offener Radioaktivit?t bewilligten Labors hat einen hohen Zeitbedarf: Alle Materialien (Laborutensilien, wissenschaftliche Ger?te, Kühlschr?nke, Verbrauchsmaterialien, etc.) müssen freigemessen und in ein anderes Labor gebracht werden. Es muss über die Weitergabe oder Entsorgung noch vorhandener radioaktiver Substanzen entschieden werden, alle radioaktiven Abf?lle sind zu entsorgen und das gesamte Labor muss (W?nde, Boden, Decke, Waschbecken etc.) freigemessen werden. Schlussendlich muss das Labor vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) freigegeben werden. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei Dr. Silke Kiesewetter, um diesen Prozess zu planen.
Wenn ein für den Umgang mit offener Radioaktivit?t bewilligtes Labor oder eine R?ntgenanlage beispielsweise im Zuge der Emeritierung an eine nachfolgende Person übergeben werden soll oder Sie als Strahlenschutzsachverst?ndige*r die ETH verlassen und eine andere Person diese Aufgabe übernehmen soll, melden Sie sich bitte frühzeitig bei Dr. Silke Kiesewetter, um die entsprechenden ?nderungen beim BAG in die Wege zu leiten.

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